05221/93660 Wir beraten Sie gerne.

Alle in einem Wirtschaftsjahr entstandenen Geschäftsvorfälle müssen buchhalterisch erfasst werden. Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen der Erstellung der einmal jährlichen Finanzbuchführung, der laufenden vierteljährlichen oder monatlichen Finanzbuchführung sowie der Selbsterstellung der Finanzbuchführung mit einer DATEV-Unterberaternummer wählen.

Wir übernehmen Ihre komplette Buchhaltung und vermeiden dadurch Risiken durch die zunehmende Verschärfung der gesetzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie den enormen Fortbildungsaufwand Ihrer Buchhaltungskräfte. Dabei geht die Finanzbuchhaltung in unserer Kanzlei über das bloße Kontieren und Erfassen Ihrer Geschäftsvorfälle hinaus. Aus einer sorgfältigen Finanzbuchhaltung ergeben sich schon vor Erstellung des Jahresabschlusses aussagekräftige Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens.

Die Organisation des Rechnungswesens orientiert sich immer an den Bedürfnissen  des Unternehmens. Auf Wunsch erstellen wir gerne auch Offene-Posten-Buchführungen und Kosten- und Leistungsrechnungen.