05221/93660 Wir beraten Sie gerne.

In unserem aktuellen Informationsbrief behandeln wir folgende Themen:

  • Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
  • Umsatzsteuer auf Ratenzahlungen
  • Verkauf von Kryptowährungen
  • Jahresmeldung Sozialversicherung: Frist 15. Februar
  • Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022
  • Lohnsteuerbescheinigung 2021
  • Anforderungen an Rechnungen: Handelsübliche Bezeichnung
  • Pflichtmeldung zum Transparenzregister

Den Infobrief können Sie hier herunterladen: (PDF  Infobrief 02_2022 ; 249 kb)