05221/93660 Wir beraten Sie gerne.

In unserem aktuellen Informationsbrief behandeln wir folgende Themen:

  • Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
  • Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • vorläufige Steuerfestsetzungen Musterverfahren
  • 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen
  • Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
  • Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung
  • Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Den Infobrief können Sie hier herunterladen: (PDF Infobrief 2022_4 ; 942 kb)